Altes Rathaus 2018

Ratssitzung zum Rathausverkauf – Das Rathaus ist weg

Ortsratssitzung zum Rathausverkauf

ABU (Ausschuß für Bau und Umwelt)

Vergleichsmatrix

Zu den einzelnen Kritikpunkten:
2d) beide erfüllen nicht die Anzahl von 1,5 Parkplätzen pro Wohnung, unabhängig ob es bei der WGH nun 42 oder 38 plus Sozialstation sind. Die Bietergemeinschaft bietet eine Tiefgarage mit den geforderten Plätzen an. Die WGH bekommt 4 Punkte, die Bietergemeinschaft 2

2a) beide bieten Wohnungen in verschiedenen Größen für unterschiedliche Zielgruppen in 4 Gebäuden an, beide 20 % Mieten auf Niveau geförderter Wohnungen (hierbei ist es unrelevant, ob sie eine Förderung erhalten oder nicht).
Die Bietergemeinschaft bietet Aufzüge und damit barrierefreiheit in allen Häusern, die WGH in 3 Häusern nicht.
Die WGH bleibt wage bzgl. der Anzahl Eigentumswohnungen, die Bietergemeinschaft spricht von max. 16 selbstgenutzten Eigentumswohnungen, alle übrigen Wohnungen gehen in einen Mietwohnungspool.
Eigentumswohnungen, die vermietet werden, sind Mietwohnungen.
Die WGH erhält 5 Punkte, die Bietergemeinschaft keine (=1, da die Matrix keine 0 kennt).

2b) Die Planung der WGH sieht ortsunübliche Flachdächer, 3 Vollgeschosse, Gebäuderiegel mit massiver ortsunüblichen Bebauung, ebenso geschwungene Wege und Brücken haben keinen Bezug zur Historie und bisherigen Nutzung.
Die Bietergemeinschaft bietet die übliche 2,5geschossoge Bebauung mit Spitzdach und Einzelhäuser wie in der Umgebung. Im Alten Rathaus soll es einen Gemeinschaftsraum zur öffentlichen Nutzung geben. Der Bürgermeister-Röber-Platz soll mit Spielgeräten aufgewertet werden, Palettengarten soll erhalten bleiben sowie die Nutzung als Festplatz.
Die WGH erhält 3 Punkte,die Bietergemeinschaft 4

1b) Die WGH ist eine etablierte Wohnungsbaugesellschaft, die Bietergemienschaft ein Bauherrenmodell, dem die Stadt offensichtlich trotz Bankzusagen nichts zutraut und deshalb keine Punkte (=1, da es die 0 nicht gibt) vergibt. Dies scheint bei aller Skeptik nicht gerechtfertigt. Dahinter steht ein Architektenbüro, das bereits Erfahrung mit Bauherrenmodellen hat.
Die WGH erhält 5 Punkte

Leider konnten die anderen Konzepte in den Vergleich nicht einbezogen werden, da sie nicht vorlagen.

weitere Infos unter https://seelze.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?si…

 

Im Vorfeld hatte die Verwaltung jede Information verweigert, der Rat sollte nur die Juryentscheidung erhalten und in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden. Erst am 2.2.18 hat sich die Verwaltung aufgrund öffentlichen Drucks (?) anders überlegt und die Juryentscheidung und das Konzept des Siegerentwurfes öffentlich gemacht.

Unser Kommentar im Vorfeld: Nun steht der letzte Schritt des Rathausverkaufs an. Aber es scheint nur Theater zu sein: der Rat entscheidet, welcher Bieter den Zuschlag erhält, aber kennt nur den Entwurf, den die Jury auserkoren hat. Wie sollen die Ratspolitiker da zu einer Entscheidung kommen? Da handelt es sich ja nur um das Abnicken der Juryentscheidung. Dann hätte man den Ratsbeschluß auch weglassen können.
Für eine fundierte Entscheidung ist das Vorliegen sämtlicher Informationen erforderlich. So weiß niemand, wie knapp das Ergebnis ist, ob letztlich ein erhaltener Baum oder 3 Wohnungen mehr den Ausschlag gaben oder es doch nur am Kaufpreis liegt. Der Rat muß schon in die Lage versetzt werden, sich selbst eine Meinung zu bilden und ggfs. auch zu einem anderen Urteil als die Jury zu kommen. Die Jury kann nur empfehlenden Charakter haben.
Sonst bleibt nur Politikverdrossenheit.

Aufgrund der Bedeutung des Grundstückes und des Rathauses haben auch die Letteraner ein Anrecht darauf, sämtliche Entwürfe und Bewertungen zu sehen. Verfahrenstechnische Spitzfindigkeiten helfen da nicht weiter um die Öffentlichkeit auszuschließen.
Das führt zu Verwaltungsverdrossenheit.